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Welche Bestattungs­form ist die richtige?

Die engsten Angehörigen sind gesetzlich für die Auswahl von Bestattungsform und Grab­art verantwortlich. Der Wunsch des Ver­stor­benen muss jedoch beachtet werden. Außer­dem ist es wichtig zu bedenken, wer das Grab später regelmäßig besuchen möchte und die eventuell anfallende Grabpflege über­neh­men kann. Diese kann auch über eine Gärtnerei beauftragt werden.

Jede Beisetzung kann mit oder ohne Trauer­feier stattfinden.

Bei den Bestattungsformen wird prinzipiell zwischen der Erdbestattung (Be­stat­tung im Sarg) und der Feuerbestattung (Beisetzung der Asche) unterschieden.

Besondere Erinnerungen - Fühlbare Verewigungen

Wer den Wunsch nach einem individuellen, einzigartigen und ganz persönlichen Erinnerungsstück an seinen geliebten Menschen hat, kann sich für ein Schmuck­stück mit einem Fingerprint entscheiden.

Schmuckstück mit Fingerprint eines geliebten Verstorbenen

Aus dem Fingerabdruck kann ein Schmuck­stück Ihrer Wahl ent­ste­hen. Der Ab­druck kann in Gold oder Silber ab­ge­gossen werden und zum Beispiel zu An­hän­gern, Ohrringen oder Ringen wei­ter­ver­arbeitet werden. Auf diese Weise kann die Er­inne­rung an einen Menschen in einer greif- und fühl­baren Form bewahrt werden.

Umbettung eines Sarges oder einer Urne

Die Umbettung ist eine Form der Ex­hu­mie­rung eines Verstorbenen und bedeutet die Ver­legung eines Grabes. Das Grab muss dafür geöffnet werden und der Sarg oder die Urne werden im Anschluss in ein neues Grab gebracht.

Allerdings ist dies nur in besonderen Aus­nahme­fällen möglich. Generell wird die Ruhe der Toten gewahrt, weshalb eine Verlegung der Grabstelle nur bei Vorliegen dringlicher Gründe von der Friedhofsverwaltung genehmigt wird.