Die engsten Angehörigen sind gesetzlich für die Auswahl von Bestattungsform und Grabart verantwortlich. Der Wunsch des Verstorbenen muss jedoch beachtet werden. Außerdem ist es wichtig zu bedenken, wer das Grab später regelmäßig besuchen möchte und die eventuell anfallende Grabpflege übernehmen kann. Diese kann auch über eine Gärtnerei beauftragt werden.
Jede Beisetzung kann mit oder ohne Trauerfeier stattfinden.
Bei den Bestattungsformen wird prinzipiell zwischen der Erdbestattung (Bestattung im Sarg) und der Feuerbestattung (Beisetzung der Asche) unterschieden.