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In schweren Zeiten an Ihrer Seite

Wenn ein geliebter Mensch von uns geht, verursacht dieser Verlust einen un­vor­stell­baren Schmerz bei seinen Hinterbliebenen. Ungeachtet dieser Lage müssen Ent­schei­dungen getroffen werden.

Bei diesen Ent­schei­dungen und allen offenen Fragen unterstützen und begleiten wir Sie, solange Sie uns brauchen. Sie sind nicht allein, denn wir, das Team vom Be­stattungs­haus Madlen, sind in diesen schweren Zeiten an Ihrer Seite.

Im Sterbefall

  • Checkmark

    telefonische Erreichbarkeit zu jeder Tag- und Nachtzeit

  • Checkmark

    Überführung zu jeder Tag- und Nachtzeit (regional und überregional)

  • Checkmark
    Abholung der Sterbefallpapiere aus dem Krankenhaus oder Pflegeheim
  • Checkmark
    polizeiliche Abmeldung sowie standesamtliche Beurkundung des Sterbefalles
  • Checkmark

    Beantragung des Sterbevierteljahres

  • Checkmark
    Durchführung aller relevanten Abmeldungen, auf Wunsch auch aller für Sie relevanten Abmeldungen
  • Checkmark
    Beantragung der Witwen-/ Witwerrente
  • Checkmark
    Einreichung von Lebens- und Sterbegeldversicherungen
  • Checkmark
    Hausbesuche in ganz Berlin und Umgebung nach Vereinbarung
  • Checkmark
    Abschiednahme in unseren eigenen Räumen

Für Trauerfeier und Beisetzung

  • Checkmark
    Anmeldung auf dem Friedhof
  • Checkmark

    Organisation und Betreuung der Trauerfeier und Beisetzung mit dem Friedhof, Pfarrer, Redner, Musikern

  • Checkmark
    Koordination und Abstimmung von Trauerfeier und Beisetzung
  • Checkmark
    Organisation von Abschiednahmen
  • Checkmark
    Beratung und Verkauf von Särgen, Urnen, Wäsche und Zubehör
  • Checkmark
    Blumengebinde für Sarg und Urne, Gestecke und Dekorationen
  • Checkmark
    Musikalische Umrahmung durch CD, Gesang, Orgel, Cello, Geige, Trompete
  • Checkmark
    Kondolenzdiener
  • Checkmark
    Trauerdruck & Danksagungen
  • Checkmark
    auf Wunsch Fotos zur Erinnerung

Wie geht es weiter?

Nachdem wir uns in einem persönlichen Ge­spräch kennengelernt und offene Fragen sowie Wünsche besprochen haben, beginnen wir umgehend mit unserer Arbeit. Diese be­in­hal­tet die Organisation der Überführung, die Beantragung der Sterbeurkunden sowie die Planung und Durchführung der vereinbarten Be­stat­tungs­leistungen.

Flexible Bezahlung der Bestattungskosten

Natürlich entstehen hierbei Kosten, die in der Regel zeitnah beglichen werden müssen, dafür gehen wir als Ihr Bestatter selbst­ver­ständ­lich in Vorleistung. Unsere einfühlsame Begleitung geht über die emotionale Unter­stüt­zung hinaus, denn wir verstehen die finanzielle Belastung, die mit einer Be­stat­tung einhergehen kann.

Seit Herbst 2023 bieten wir Ihnen daher den Hinterbliebenenservice der BF Factoring an. Mit Ihrer Zustimmung erfolgt die Ab­rech­nung der Be­stat­tungs­kosten über diesen Dienstleister. Nach Erhalt unserer Ab­rech­nung haben Sie die Mög­lich­keit, die Bezahlung unserer Leistungen nach Ihren individuellen Wünschen anzupassen. Sie können das Zahlungsziel ändern oder eine individuelle Ra­ten­zah­lung in Betracht ziehen, indem Sie sich mit dem Hin­ter­blie­be­nen­service der BF Factoring in Verbindung setzen.

Bestattungsfactoring | Eine Marke der DLAZ GmbH

Gern erklären wir Ihnen die Möglich­keiten in einem persönlichen Gespräch.

Erbe und Testament

Die Themen Erbe und Testament sind sehr komplex. Wird vom Erblasser zu Leb­zeiten keine Regelung getroffen, tritt die ge­setz­liche Erbfolge in Kraft, welche im BGB ge­regelt ist.

Die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen hat zur Folge, dass die gesetz­liche Erbfolge keine Anwendung findet. Bei ihrer Er­richtung hat der Erblasser eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten, um sei­nen Willen durch- und um­zu­setzen. Dies beginnt bereits bei der Frage nach der Art der Verfügung von Todes wegen.

Nähere Informationen und Be­ra­tungs­mög­lich­keiten erhalten Sie auf Wunsch in un­se­rem Büro, im Mühlenbecker Land, durch die Rechtsanwältin für Erbrecht Frau Sabine Hein.

Beratung in Erb- und Nachlassangelegenheiten in Zusammenarbeit mit Rechtsanwältin Sabine Hein Beratung in Erb- und Nachlassangelegenheiten in Zusammenarbeit mit Rechtsanwältin Sabine Hein

Beratung in Erb- und Nachlass­angelegen­heiten

Unsere Partnerin Frau Hein, Rechts­anwäl­tin für Erbrecht, erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

  03338 - 706 88 51

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